Geoblocking Verordnung

27. November 2018 

Betrifft den Handel von Verbrauchern und Unternehmern innerhalb der EU. 

Gilt auch für Handelsplattformen die Ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber innerhalb der EU verkaufen.

Soll einen (möglichst) unbeschränkten Verkehr von Waren und Dienstleistungen im digitalen Binnenmarkt gewährleisten. Der Kunde soll angebotene Waren unabhängig von seinem Wohnort zu gleichen Bedingungen erwerben können. Ein Kunde aus Spanien muss einen deutschen Shop uneingeschränkt aufrufen und die Artikel zu gleichen Preisen erwerben können, wie ein Kunde aus Deutschland. 

Die Lieferung ist aber nicht vorgeschrieben. (Der Kunde muss sich um „den Empfang“ der Waren kümmern) 

Gilt ab dem 3. Dezember 2018

Anforderung: 

  • Es dürfen keine Länderspezifischen IP-Adressen geblockt werden. Wenn eine Sperrung erfolgt, dann muss diese Begründet werden (Nationale Sonderregelungen, Preisbindungen, …) 
  • Eine automatische Weiterleitung zu einem entsprechenden Sprachshop, z.B. von „DE“ auf „FR“ ist verboten. Zur Weiterleitung bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung. (Auswahlseite, Zustimmung im Nutzerkonto jeweils mit Widerrufsmöglichkeit) 
  • Ein Kunde muss seinen Adressdaten für die Rechnung und Kontaktmöglichkeit (Telefonvorwahl) uneingeschränkt eingeben können. 
  • Prüfen Ihrer AGBs und ggf. Versandkosten 

Wenn Sie Unterstützung benötigen, kommen Sie auf uns zu. Technischen Prüfungen und Anpassungen übernehmen wir gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung führen dürfen. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen fachkundigen Rechtsanwalt. 

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