Gehört die Steuernummer ins Impressum?
08. April 2026 (Stand 2026)
Nein!
Da Unternehmen seit Ende 2024 eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen bekommen, kommt es wieder zu dieser falschen Annahme.
Wichtig ist, eine Unterscheidung zwischen der herkömmlichen Steuernummer des Finanzamts und der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vorzunehmen. Die Steuernummer sollte weiterhin nicht im Impressum angegeben werden, da sie aus datenschutzrechtlicher Sicht sensibel ist.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird schrittweise eingeführt und soll langfristig die Steuernummer ersetzen.
Fakten:
- Wenn Sie vor Ende 2024 bereits eine USt.-IdNr. hatten, kann diese auch als W-IdNr. verwendet werden; ergänzt um "-00001" (siehe öffentliche Bekanntmachung).
- Die
USt.-IdNr.
bleibt aber weiterhin bestehen!
- Wer keine USt.-IdNr. besitzt, erhält die W-IdNr. automatisch über ELSTER.
Was bedeutet das konkret für das Impressum?
- Ist eine USt-IdNr. vorhanden, dann muss diese im Impressum angegeben werden!
- Sind USt.-IdNr. und W-IdNr. vorhanden, reicht die Angabe der USt.-IdNr. , die W-IdNr. kann zusätzlich angegeben werden.
- Wenn keine USt.-IdNr. vorhanden ist, dann sollte nach Erhalt der W-IdNr. diese im Impressum angegeben werden.
- Die herkömmliche Steuernummer vom Finanzamt gehört nach wie vor nicht ins Impressum!