Pflichten Barrierefreiheit für Online-Shops
Weitere Infos unter: Barrierefreiheit in deinem Online-Shop – einfach erklärt
| Unternehmensgröße | Umsatz | Pflichten für Online-Shop | Fristen / Hinweise |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte, ≤ 2 Mio. € Umsatz) |
Gesamtumsatz bis 2 Mio. € jährlich | Keine Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit | Ausnahme laut BFSG – freiwillige Umsetzung empfohlen |
| Kleine Unternehmen (10–49 Beschäftigte oder Umsatz > 2 Mio. €) |
Gesamtumsatz ab 2 Mio. € jährlich | Pflicht zur barrierefreien Gestaltung des Online-Shops | Ab 28.06.2025 verbindlich für bestehende und neue Shops. Eine Übergangsfrist für Online-Shops besteht nicht |
| Mittlere & große Unternehmen (≥50 Beschäftigte) |
Gesamtumsatz: beliebig | Pflicht zur barrierefreien Gestaltung des Online-Shops. Strenge Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. |
Ab 28.06.2025 verbindlich für bestehende und neue Shops. Eine Übergangsfrist für Online-Shops besteht nicht |
Anforderungen (vereinfacht nach WCAG 2.1 AA & BFSG)
Ein Shop muss u. a.:
- vollständig per Tastatur bedienbar sein,
- Screenreader-kompatibel sein,
- Alt-Texte für Bilder bieten,
- Formulare und Checkout-Prozesse klar und verständlich gestalten,
- Fehlerhinweise leicht nachvollziehbar anzeigen,
- ausreichende Farbkontraste verwenden,
- eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und
- einen Feedback-Mechanismus für Barrierenmeldungen einrichten.
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