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Aufgeschlagenes Buch über dem Buchstaben in ein Licht schweben

Pflichten Barrierefreiheit für Online-Shops

Weitere Infos unter: Barrierefreiheit in deinem Online-Shop – einfach erklärt

Unternehmensgröße Umsatz Pflichten für Online-Shop Fristen / Hinweise
Kleinstunternehmen
(< 10 Beschäftigte, ≤ 2 Mio. € Umsatz)
Gesamtumsatz bis 2 Mio. € jährlich Keine Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit Ausnahme laut BFSG – freiwillige Umsetzung empfohlen
Kleine Unternehmen
(10–49 Beschäftigte oder Umsatz > 2 Mio. €)
Gesamtumsatz ab 2 Mio. € jährlich Pflicht zur barrierefreien Gestaltung des Online-Shops Ab 28.06.2025 verbindlich für bestehende und neue Shops.
Eine Übergangsfrist für Online-Shops besteht nicht
Mittlere & große Unternehmen
(≥50 Beschäftigte)
Gesamtumsatz: beliebig Pflicht zur barrierefreien Gestaltung des Online-Shops.
Strenge Anforderungen an digitale Barrierefreiheit.
Ab 28.06.2025 verbindlich für bestehende und neue Shops.
Eine Übergangsfrist für Online-Shops besteht nicht

Anforderungen (vereinfacht nach WCAG 2.1 AA & BFSG)

Ein Shop muss u. a.:

  • vollständig per Tastatur bedienbar sein,
  • Screenreader-kompatibel sein,
  • Alt-Texte für Bilder bieten,
  • Formulare und Checkout-Prozesse klar und verständlich gestalten,
  • Fehlerhinweise leicht nachvollziehbar anzeigen,
  • ausreichende Farbkontraste verwenden,
  • eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und
  • einen Feedback-Mechanismus für Barrierenmeldungen einrichten.

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